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Energieberatung


Der Staat unterstützt den Beitrag zum Klimaschutz, den Hausbesitzer durch Sanierung ihrer Immobilien erbringen können. Ein Bestandteil dieser Förderung ist die Gewährung von Bundeszuschüssen für Energiesparberatungen durch dafür zu-gelassene Energieberater. Bis zu 400,00 € können Hausbesitzer durch diese Unterstützung sparen. Beantragt werden diese Mittel für den Hausbesitzer durch den beauftragten Energieberater.

Was ist eine »Energiesparberatung vor Ort«?

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Die Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden, die „Vor-Ort-Beratung“, ist eine wichtige Hilfe für alle Haus- und Wohnungseigentümer, die an ihrem Haus Modernisierungen vornehmen und Geld investieren wollen oder müssen – insbesondere in Bezug auf Wärmedämmung, Fenster, Austausch der Heizungsanlage bzw. in Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien.
Das Bundeswirtschaftsministerium fördert die »Energieberatung vor Ort«, wenn sie von einem speziell qualifizierten Ingenieur durchgeführt wird.
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Die drei Phasen der Energiespar- Beratung vor Ort

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In einer solchen Beratung wird, der Ist-Zustand des Gebäudes bzw. der Wohnung an Ort und Stelle, insbesondere über die bautechnischen und -physikalischen sowie heizungstechnischen Gegebenheiten, erfasst. Aus den Werten wird ein umfassender schriftlicher Beratungsbericht erstellt und die daraus resultierenden bzw. aufgezeigten Maßnahmen zur Energie- und Heizkostenersparnis mit dem Bauherren erörtert.
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Kosten und Förderung der Beratung

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Eine so genannte "ingenieurmäßige" Vor-Ort-Beratung wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausführkontrolle gefördert. – Welche Voraussetzungen dafür nötig sind, wer Förderwürdig ist und mit welchen Kosten sie rechnen müssen, erfahren Sie hier.
Diese Informationen sind im wesentlichen der »Richtlinie über die Förderung der Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden« entnommen.
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Unsere Leistung - Beantragung und Verfahren

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Sollten Sie sich für eine solche Beratung entscheiden, übernehmen wir die Antragstellung auf einen Zuschuss zur Vor-Ort-Beratung und dessen Abwicklung für Sie. Bereits vor Beginn der Beratung wird der Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn eingereicht. Dort wird im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel über den Antrag entschieden. Die Beantragung ist vorerst bis zum 31.12.2005 beschränkt.
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